Gestaltungschancen statt neuer Schulden
Mit ihrem konsequenten Konsolidierungskurs hat die CDU-geführte Landesregierung seit der Regierungsübernahme 2003 die Basis für die Gesundung der Landesfinanzen gelegt.
Zur Abfederung der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise haben wir die Mittel des Konjunkturpakets II im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes schnell und unbürokratisch weitergeleitet. Im Förderzeitraum von 2009 bis 2011 standen 1,39 Mrd. Euro zur Verfügung, wovon 963 Mio. Euro direkt an die Kommunen weitergeleitet wurden. Neben einer Investitionspauschale in Höhe von 600 Mio. Euro wurden weitere 363 Mio. Euro in den Förderschwerpunkten Schulen, Sportstätten und Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. 265 Mio. Euro standen für die energetische Sanierung von Landesgebäuden zur Verfügung. Außerhalb des Konjunkturpaketes stellte die Landesregierung weitere 161 Mio. Euro zur Aufstockung bereit. Damit konnten insgesamt fast 6.000 Projekte in ganz Niedersachsen gefördert werden.
Wir haben ein Neuverschuldungsverbot im Grundgesetz verankert und den Abbau der Neuverschuldung in Niedersachsen bis zum Jahr 2017 vereinbart. Dieses Ziel erreichen wir mit zwei großen Konsolidierungsschritten im Doppelhaushalt 2012/13), mit denen wir im Vergleich zum Jahr 2011 fast eine Milliarde Euro weniger Schulden aufnehmen. Ab 2014 werden wir die Neuverschuldung in gleichförmigen Schritten abbauen, so dass Niedersachsen ab dem Jahr 2017 keine neuen Schulden mehr machen muss.
Mit diesem Sparkurs kommen wir unserer Verantwortung für die nachfolgenden Generationen nach. Daher wollen wir ihn auch in der Niedersächsischen Landesverfassung verankern. Für die dazu erforderliche verfassungsändernde Mehrheit, also um die Zwei-Drittel-Mehrheit aller Abgeordneten, werben wir derzeit.